Welcher gelernte Österreicher und wer von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen kennt diesen Satz nicht? Oder anders gesagt: Gibt es jemanden in Österreich, der das glaubt?

Vor etwas über 100 Jahren wurde das Allgemeine Wahlrecht in Österreich beschlossen, seit 1906 gibt es eine staatliche Pension (allerdings nur für Angestellte) und es dauerte fast 70 Jahre, bis Arbeiter mit Angestellten einigermaßen gleichgestellt worden sind – vor allem was den Abfertigungsanspruch betrifft. Und wenn man bedenkt, mit welchen Prozentsätzen der Erwerb von Produkten oder das Arbeitseinkommen besteuert wird und man gleichzeitig die Besteuerung von Grund und Boden, Kapitaleinkünften oder Erbschaften betrachtet, dann gerät die Überschrift rasch zur Provokation.

Noch schlimmer wird es, wenn man vergleicht, wie der Staat seine Diener versorgt und diese Regelungen mit jenen der SVA oder der PVA vergleicht. 80 bis 83 Prozent vom Letztgehalt, keine Ruhensbestimmungen, vorher schon nach 25 und 40 Jahren das sogenannte «Treuegeld» – dies sind nur einige der Zuckerl, die das harte Beamtenleben versüßen. Schließlich gibt es aktiv auch noch so wenig Urlaub, dass laufende Kuren geboten sind und von regelmäßigen «Pflichtkrankenständen» hört man auch immer wieder. Denn bei Personalengpass müssen natürlich die (auf politischen Druck zuvor gestrichenen) Überstunden «angeordnet» werden. Besonders bei Polizei und im Schuldienst soll sich das angeblich zu einem gelebten Recht entwickelt haben. Letztere – die Lehrerschaft – hat es dazu noch besonders schwer, denn seit neuem wird der Ruf nach Fortbildung in den Ferien laut

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. Auch wenn der Obergewerkschafter heftig beteuert, dass dem ja schon immer so war, zeigen Studien, dass es nur rund zehn Prozent schaffen, die Fortbildung in den Ferien vorzunehmen. Welch ein Pech!

Nun, bekanntlich macht der Vergleich ja sicher und ein ehernes Gesetz aller Privilegierten ist es, jederzeit eine Gruppe zur Hand zu haben, die noch besser gestellt ist. Wer könnte das sein? Hat sich da etwa jemand unvorsichtig aus der Deckung begeben?

Ja – genau so ist es! Bekanntlich hat die Politik zum x-ten Male versprochen, bestimmte Pensionsprivilegien abzuschaffen oder zumindest – weil der Eingriff in bestehende Rechte ja so schwer ist (nur beim ASVG oder beispielsweise bei Provisionen – siehe VersRÄG – gilt das nicht) – höher zu belasten. Es wurde daher ein um ein Prozent (!) höherer Pensionssicherungsbeitrag bei den Nationalbankpensionen beschlossen, gegen welche deren Betriebsräte pflichtschuldigst ankämpften.

In der Klageschrift war es allerdings notwendig, die durch dieses Gesetz entstehenden Grässlichkeiten zu belegen und auf diese Weise hat die geschockte Öffentlichkeit erfahren, dass es nicht nur ehemalige Vorstände der ÖNB gibt, die zwischen 25.000 und 35.000 Euro Sonderpension (wohlgemerkt monatlich!) bekommen, sondern dass selbst mittlere Bereichsleiter um die 16.000 Euro monatlich erlösen.

Diese Klage war – glücklicherweise – ein veritabler Schuss ins Knie, denn nun konnte die erstaunte Öffentlichkeit erstmals einen Einblick in einen ungeahnt tiefen und großen Pensionssumpf erhaschen

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. Allerdings bedurfte es erst einer peniblen Untersuchung und einer engagierten Pressekonferenz des bekannten Sozialforschers Prof. Bernd Marin, bis die Zeitungen begriffen, worum es wirklich geht. Oder – noch schlimmer – wollte man es vorher gar nicht so genau wissen, weil die eigene Herausgebermutter auch betroffen ist?

Denn die Berichte über die Regierungsvorlage waren durchwegs positiv: «Luxuspensionen werden gekürzt», «bestehende Pensionen über 13.590 Euro – Abzug von 25 Prozent», «Luxuspensionen – ab 4.530 Euro wird kassiert», «Kürzung von 9.600 Euro hohen Pensionen fix» usw. lauteten die Meldungen, welche suggerierten, dass es nun endlich – zumindest steuerlich – den hohen Pensionen an den Kragen geht. Doch wie ist es wirklich?

Tatsächlich gibt es einen weitreichenden Fortbestand von «Übergangs- und Pensionsparallelwelten » bei Sozialversicherungen, Kammern, Post, Telekom, ÖBB, OeNB über das Jahr 2040 bzw. 2050 hinaus. Und das verkauft man uns als gerechte Reform?

Die 23 österreichischen Sozialversicherungen (SV) liegen wie Kraken auf den Werktätigen. Wieso deren Mitarbeiter nicht das Schicksal ihrer Zwangsmitglieder teilen, sondern ein anderes Pensionsstatut haben, ist unerklärlich. Noch schlimmer ist, dass die SV-Bonzen im Schnitt noch besser gestellt sind, als normale Beamte. Über 70 Prozent der SV-Bediensteten hat weit mehr Pension als 80 Prozent des Letztbezuges aktiver Bediensteter
. Dafür beträgt der Deckungsgrad aus Eigenbeiträgen nur 17 Prozent – den Rest tragen die verwalteten Zwangsmitglieder und der Steuerzahler.

Sie werden sich fragen, wieso diese skandalöse Ungleichbehandlung keine größeren Wellen schlägt. Das ist leider relativ einfach! Der Sozialminister ist ein ehemaliger Gemeindebediensteter der Stadt Wien, den selbst eine Sonderpension erwartet
. Die «Pensionszwillinge» Blecha und Khol haben selbst alte Politikerpensionen jenseits der 10.000 Euro im Monat. Die Gewerkschaftschefs (wie z.B. Verzetnitsch) erfreuen sich ebenso enormer Pensionen, wie die alten AK-Präsidenten bzw. jene, die nicht freiwillig auf neue Systeme umgestiegen sind. Auch die alten Pensionsregelungen der Wirtschaftskammer standen dem nicht nach und dazu kommen – wie Marin auflistet – tausende weitere Einrichtungen, Körperschaften und Institutionen (Länder, Energiegesellschaften etc.), die von den alten Regelungen profitieren.

Es gibt also eine mächtige «Sperrminorität », welche verhindert, dass das Thema hochgekocht wird. Auch der ehemalige Bundeskanzler Schüssel, der 2002 erstmals eine schmerzhafte ASVG-Reform durchsetzte und ein neues Pensionsrecht für Politiker beschließen ließ, erlag (wie etliche andere in der eigenen und anderen Parteien) der Nähe zum eigenen Hemd und optierte für das «alte System ». Das hätte ich auch gerne gehabt: Die Wahl zwischen einer lebenslangen Durchrechnung und 80 Prozent der letzten fünf Jahre.

Dass sich also praktisch keine politische Partei aufraffen kann, diese Privilegien anzuprangern, da man in den eigenen Reihen jede Menge Profiteure hat, ist nur ein Aspekt, warum sich nichts verändert. Auch die Höchstrichter, die sonst gerne in die Politik eingreifen, profitieren von ungekürzten Pensionen und schweigen. Das Ärgerlichste für uns Berater in der privaten Vorsorgeindustrie ist aber, dass gerade jene, welche ständig und mit teils abenteuerlichen Mitteln gegen private Vorsorge wettern (siehe Pensionspanorama der AK Oberösterreich), davon schwafeln (man muss es so ausdrücken), dass die staatliche Pension ausreicht, für sich selbst aber Luxuspensionen erwarten können. Die ASVG-Durchschnittspension beträgt 1.200 Euro, die höchstmögliche beträgt 3.136 Euro, welche von 0,8 Prozent der ASVG-Versicherten erreicht wird. Ein alter AK-Präsidentenvertrag hingegen bedeutet aktiv 14.000 Euro monatlich, wovon 80 Prozent als Pension ausbezahlt werden.

Von solchen Beträgen können die aktuelle Präsidentin der FED oder der Präsident der japanischen Nationalbank selbst als Aktiventlohnung nur träumen. Offen gestanden weiß ich selbst nicht mehr, wie ich meinem Ärger Luft verschaffen kann, noch dazu, wenn ich an die entwürdigende Diskussion über Provisionsoffenlegung oder deren Verbot denke. Wir sollten daher den Nationalrat mit Protestschreiben zu diesem provokanten SpBegrG (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz) bombardieren.

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

 

Quelle als PDF: Verag 2014