Man darf gespannt sein … auf das Salzamt
Im Versicherungsjournal vom 28.2.2025 wurde der Leserbrief von UWF-Gründer Rudolf Mittendorfer zum Artikel „Was ÖVP, SPÖ und Neos für Versicherung und Vorsorge planen“ veröffentlicht:
– Dieses „Regierungsprogramm“ weist durchaus interessante Pläne auf. Wobei praktisch bei allen zu fragen ist: Wieso ist das nicht längst gemacht worden?
Inwieweit mit dem Gedankengut von Babler und Krainer eine Stärkung der 2. und 3. Säule vorstellbar ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Auch auf die Begründung für das Einfrieren des Pensionskontos bin ich gespannt – auch was die jeweiligen Vertreter „des kleinen Mannes“ dazu sagen.
Apropos … um den wesentlichen Unterschied zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren klarzumachen. Bei ersterem bestimmt die Politik, was gemacht wird. Ich persönlich habe 5 Pensions„reformen“ erlebt bzw. erleiden müssen. Jede war – teils massiv – zu meinem Nachteil! Bei der von bestimmten Kreisen immer gescholtenen privaten Lebensversicherung gibt es hingegen einen Vertrag.
Man denke an die Garantieverzinsung. Diese haben die Versicherungen auch bezahlt, als in Zeiten der Null- und Minuszinsen die Gesamtverzinsung diesen Garantiezins gar nicht abgedeckt hat. Da wurde medial nur gejammert, daß die Renditen gesunken sind – das wurde nicht als positive Leistung gewürdigt.
Daß die Versicherungswirtschaft es bis heute nicht geschafft hat, ihre stabilisierende Rolle am Kapitalmarkt der Bevölkerung glaubhaft und positiv darzustellen, ist sehr zu bedauern.
Man stelle sich vor, die österreichischen Lebensversicherer würden beschließen, die Garantieverzinsung „auszusetzen“. Ein Sturm der Entrüstung und unendliche Klagen wären die Folgen. Aussetzung der Aufwertung des Pensionskontos – Da können die 4 Millionen Anspruchsberechtigten auch klagen – am Salzamt!
Rudolf Mittendorfer
Für alle die keinen Premium-Zugang zum Versicherungsjournal haben, hier der ursprüngliche Artikel im Volltext (C) Versicherungsjournal:
Was ÖVP, SPÖ und Neos für Versicherung und Vorsorge planen
28.2.2025 – Das Programm, auf das sich die drei Parteien geeinigt haben, enthält zahlreiche Vorhaben, die in das Tätigkeitsfeld der Versicherungsbranche fallen oder es berühren – ein Überblick.

- Am Donnerstag vorgestellt:
das türkis-rot-pinke Regierungs-
programm 2025 bis 2029
(Cover; Quelle: ÖVP/SPÖ/Neos)
Auf 211 Seiten haben ÖVP, SPÖ und Neos aufgelistet, wie sie, so der Titel des Programms, „jetzt das Richtige tun“ wollen.
Der am Donnerstag von den Spitzen der drei voraussichtlichen Koalitionsparteien vorgestellte Katalog ist umfangreich und beinhaltet – wenn auch nicht immer allzu detailliert – viele Maßnahmen rund um Versicherung und Vorsorge.
Wir haben im Folgenden für die Branche wesentliche Punkte zusammengefasst.
Die den Überschriften vorangestellten Zahlen bezeichnen die Seiten im Regierungsprogramm, auf denen die jeweiligen Punkte zu finden sind.
16: Maßnahmenmix im Pensionsbereich
Im Pensionsbereich „verständigen sich die Regierungsparteien auf einen Maßnahmenmix, der das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote der Älteren rasch erhöht“.
Das Regierungsprogramm zählt dazu „jedenfalls“ die folgenden:
- „Einführung einer Teilpension
- Einschränkung der Korridorpension: Erhöhung des Zugangsalters und der erforderlichen Versicherungszeiten
- Treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit
- Nachhaltigkeitsmechanismus: Wenn es zu Abweichungen vom vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben kommen sollte, dann werden die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöht. Sollte dies nicht ausreichen, sind weitere Maßnahmen zu setzen, wie zB beim Anfallsalter, Pensionsanpassungen oder Beitragssatz“
17: Steuersystem
Unter dem Titel „Anpassungen und Reformen im Steuersystem“ findet sich unter anderem der Punkt „Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos“.
24: Neues Zuverdienstmodell für Menschen echter Alterspension
Für Personen in einer „echten“ Alterspension, also keiner vorzeitigen Alterspension, soll „ein neues Modell des Zuverdienstes“ entwickelt werden.
Dazu werden folgende Eckpunkte genannt:
- „Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer
- Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
- Keine Aufwertung des Pensionskontos.
- Das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit 25% endbesteuert (Abzugssteuer)
- Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären
- Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren“
27: Steuerliche Themen des Kapitalmarktes
Ein eigener Abschnitt ist steuerlichen Themen des Kapitalmarktes gewidmet. Hier sind unter anderem folgende Punkte zu lesen:
- „Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (zB ETF-Sparpläne).
- Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages)
- Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.“
40/41: Kapitalmarkt, Finanzbildung, Zukunftsvorsorge
Im Kapitel „Industriestrategie“ befasst sich das Programm mit „Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt“. Dort heißt es unter anderem: Wichtig sei, „dass alle Menschen Zugang zu Finanzdienstleistungen und zum Kapitalmarkt haben“.
Verbunden ist das mit einem Bekenntnis „zu einer Stärkung des Kapitalmarkts mit dem Ziel der verbesserten Allokation von Kapital“ und einer „europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion)“.
Angesprochen werden unter „Finanz- & Wirtschaftsbildung“ weiters „umfassende Finanzbildung und Stärkung der Financial Literacy insbesondere in den Bereichen Haushaltbudget, Sparen, Versicherungen, Veranlagungsinstrumente, Berücksichtigung von Konsumentenschutzaspekten, Überschuldungsprävention für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen in zielgruppenspezifischer Kommunikation.“ Bestehende Initiativen will man bündeln.
Außerdem ist in diesem Kapitel ein Punkt „Zukunftsvorsorge“ untergebracht, der nochmals wiederholt: „Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.“
68: Konsumentenbildung
Ein paar Seiten weiter befasst sich das Programm separat mit der Bildung von Konsumenten. Sie soll gefördert werden, unter anderem mit einem „Fokus auf Finanzbildung (da auch bessere Bildung zu mehr Klarheit bei Konsumentinnen und Konsumenten führt).
Eine „Stärkung der Bildung über bestehende Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und Pflichten des rechtsgeschäftlichen Handelns für mehr Selbstverantwortung“ wird ebenso angepeilt.
99/100: Faktisches/gesetzliches vorzeitiges Pensionsantrittsalter
Im Kapitel „Soziales“ geht das Programm auf das Pensionsantrittsalter und damit auch näher auf den schon weiter vorne erwähnten gesetzlichen „Nachhaltigkeitsmechanismus“ ein, der die „langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems“ gewährleisten soll.
„Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen.“
Die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension sollen „ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten“ erhöht werden. Darüber hinaus will die Regierung „auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen.“
Zusätzlich gibt es einen Punkt „Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026“:
- „Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
- Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)“
100: Rehageld/Invaliditäts- bzw. BU-Pension, Altersteilzeit
Ebenfalls im Kapitel „Soziales“ stellt das Programm eine Reform von Reha-Geld und Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension in Aussicht.
So soll es „generell flexiblere Möglichkeiten der Beurteilung (Zwischenstufen; Teilarbeitsfähigkeit) der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen“ geben:
- „Prüfung Berufsschutz zum Entgeltschutz weiterentwickeln.
- AMS stärker einbinden für Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt (auch beim Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensions-Antrag integrieren).
- Umschulungen während des Bezugs forcieren.
- AMS als zentrale Stelle für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und Arbeitsmarktwiedereinstieg.
- Reha-Geld: Evaluierung der Neubeurteilung nach einem Jahr. Verbesserung/Standardisierung bei Reha-Geld-Begleitung. Forcierung der Reha-Maßnahmen während des Bezugs. Einheitliche Beurteilungsstelle. Evaluierung der Kurheileinrichtungen – zielgerichteter Einsatz der Mittel.“
101: Zweite und dritte Säule des Pensionssystems
Wir bleiben im Kapitel „Soziales“, denn auch ein Abschnitt mit dem Titel „Zweite und dritte Säule des Pensionssystems“ hat hier Eingang gefunden.
In diesem Bereich sei eine „Weiterentwicklung notwendig“. Eigens angemerkt wird, dass die beiden Säulen „nicht Ersatz der ersten Säule“ werden sollen. Als konkrete Maßnahme genannt wird. „Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle. Umschichtung der Abfertigung neu ermöglichen.“
Weiters solle es „Verbesserungen bei Pensionskassen (z.B. Herausnahmemöglichkeiten mit dem Pensionsantrittsalter, Härtefallregelung, mehr Transparenz, allg. Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen)“ geben. Geplant ist eine „Prüfung der Performance im internationalen Vergleichen mit dem Ziel, durch Veränderungen die Veranlagungsergebnisse zu verbessern.“
Für die Mitarbeitervorsorge vorgesehen sind zwei Punkte: „Freiwillige Aufstockung“ und „Abfertigung neu insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen evaluieren und verbessern.“
101: Alterssicherungskommission
Gleich im Anschluss daran geht es um die im Sozialministerium angesiedelte Alterssicherungskommission. Vorgesehen ist hier: „Ihre Arbeit soll auch die zweite und dritte Säule umfassen.“
112/113: Gesundheit: Digitalisierung
Im Kapitel „Gesundheit und Pflege“ ist unter „Patientenorientierung – Verbindung der Portale und Webseiten“ Folgendes vorgesehen:
„Mehr Versichertenservice und Verwaltungseffizienz durch Übermittlung von Daten aus Wahlarzt-Honorarabrechnungen von der sozialen Krankenversicherung an den Versicherungsverband (VVO) unter der Voraussetzung der Zustimmung der Versicherten sowie einer kostendeckenden Abgeltung der Aufwände der Wahlarztverrechnung.“
152: Rechtsschutz für kommunale Funktionen
In der Verwaltung auf lokaler Ebene haben die Parteien die „Einführung einer staatlichen bzw. staatlich bezuschussten Rechtsschutzversicherung für kommunale Funktionen“ vereinbart.
153: Versicherung für Ehrenamtliche
Auch abseits staatlicher Ämter will man sich des Versicherungsschutzes annehmen: „Der weitere Ausbau notwendiger Versicherungen für ehrenamtliche Helfer wird geprüft.“
153: Unterstützung bei Katastrophen
Nächstes Thema: Naturkatastrophen. „Hinsichtlich der zunehmenden Anzahl an Extremwetterereignissen muss eine Reform des Katastrophenfonds geprüft werden“, heißt es hier. „Das Zusammenwirken und die Hilfen im Katastrophenfall sollen evaluiert und gegebenenfalls modernisiert werden, um den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen zu sein.“
Dafür werde „ein Prozess aufgesetzt, der einen Variantenvergleich von solidarischen Unterstützungsmodellen durchführt (inkl. bestehende Hilfen durch den Katastrophenfonds – ‚Hochwasserentschädigung‘)“.
Bestehende Instrumente sollen weiterentwickelt werden. Stichwortartig aufgelistet werden in diesem Zusammenhang: gesamtstaatliche Krisenkommunikation, Blackout-Vorsorge, Bundes-Krisensicherheitsgesetz sowie Trainings, Fort- und Ausbildungen im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM).
Den Begriff Naturkatastrophenversicherung findet man nicht.
155/156: Klimawandel, Schutz vor Naturgefahren
Die Folgeseiten enthalten noch zahlreiche Punkte rund um Klimawandel und Naturgefahren.
So sollen etwa „Anpassungsstrategien sowie Schutzmaßnahmen vor den Auswirkungen des Klimawandels“ erarbeitet werden. Verstärkt vorkommende Extremwetterereignisse sollen „durch entsprechende (bundesweite) Gesamtstrategien“ antizipiert und abgefedert werden.
In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis „arbeitet die Bundesregierung daran, Klimarisikoanalysen/-bewertungen und Gefahren- und Risikokarten auf regionaler und lokaler Ebene der Öffentlichkeit sowie insbesondere den Kommunen und Gemeinden kostenlos und leicht verständlich bzw. interpretierbar zur Verfügung zu stellen“.
Zum Herunterladen
Das vollständige Regierungsprogramm kann von den Websites von ÖVP, SPÖ und Neos heruntergeladen werden.