Dass eine doppelt so hohe Summe für ein Bein (oder welches Beispiel man auch immer nehmen mag) nichts nützt, wenn durch einen engen Unfallbegriff oder einen entsprechenden Mitwirkungsanteil oder entsprechende Ausschlüsse keine Leistung erbracht wird, sollte sich unter den „Experten“ der AK auch schon herumgesprochen haben
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. Das gilt auch für Vergleichsprogramme, welche nicht mit Bedingungsvergleichen korrelieren.
Nach der Logik dieser AK-Untersuchung brauche ich nur einen Unfalltarif ohne Progression mit einem mit 1.000 Prozent bei 100-prozentiger Invalidität in Relation stellen und kann dem Kunden schon einen tollen Vergleich bieten.
Leider – vielmehr eigentlich Gott sei Dank – ist vergleichende Maklertätigkeit etwas anders – und verlangt nach echten Produktkenntnissen und Interpretationen.
Rudolf Mittendorfer
r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at
zum Artikel: „AK vergleicht private Unfallversicherungen”.
Quelle: http://www.versicherungsjournal.at/leserbrief/immer-dasselbe-14016.php